Thermische Rückstandsverwertung
Informationen für unsere Nachbarschaft
Die TRV ist eingestuft als Betriebsbereich der oberen Klasse im Sinne der Störfall-Verordnung (bisher: Betriebsbereich mit erweiterten
Pflichten). Die entsprechende Anzeige nach § 7 Absatz 1 sowie der Sicherheitsbericht nach § 9 Absatz 1 liegt vor. Daraus ergeben sich
sicherheitstechnische Anforderungen an den Anlagenbetrieb sowie die Verpflichtung zur Durchführung systematischer
Gefahrenanalysen und die Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen. Die Umsetzung der Störfall-Verordnung wird regelmäßig durch die
Bezirksregierung Köln überprüft, die letzte Vor-Ort-Besichtigung wurde am 22. Oktober 2021 durchgeführt.
Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan können bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 53, eingeholt
werden.
Weitere Informationen nach Maßgabe des Umweltinformationsgesetzes sowie zum Umweltüberwachungsplan der Bezirksregierung Köln
können über deren Internetseite unter
www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/umweltinspektionsberichte
abgerufen bzw. angefragt werden.
Informationen über das richtige Verhalten im Ereignisfall enthält die Broschüre
„Informationen für unsere Nachbarschaft“,
die an die Haushalte in der Region verteilt wurde.
Bei Ereignissen mit besonderem Gefahrenpotential kann die Nachbarschaft über Sirenen, Lautsprecher- sowie Radiodurchsagen
gewarnt werden. Zusätzlich werden die Warnungen der Stadt Köln sowie des Rhein-Erft-Kreises und Rhein-Sieg-Kreises an die Notfall-
Informations- und Nachrichten-App „NINA“ des Bundes gesendet. Die Warn-App NINA dient dazu, die Bevölkerung über aktuelle
Gefahren zu informieren und konkrete Verhaltenshinweise zu geben. Die App kann im Internet kostenfrei heruntergeladen werden.
Weitere Informationen zu konkreten Warnungen erhalten Sie über die Leitstellen der öffentlichen Feuerwehren, die für die
Gefahrenabwehr außerhalb der Basell Polyolefine GmbH zuständig sind (Telefonnummern siehe Rückseite der
Nachbarschaftsbroschüre).